Ihr KFZ-Gutachter in Pulheim – Wir kommen vorbei!

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Wer bezahlt für ein KFZ-Gutachten?

In den meisten Fällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Doch es gibt Ausnahmen. Hier erfahren Sie, wann wer für die Kosten aufkommt.

Wer bezahlt für ein KFZ-Gutachten?

Unverschuldeter Unfall

Waren Sie nicht schuld, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten – ebenso wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine Kosten.

Selbst verschuldet oder Teilschuld

Bei eigener Schuld übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Schadenregulierung, beauftragt jedoch meist selbst einen Gutachter. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.

Wert- und Privatgutachten

Gutachten ohne Unfallbezug – etwa Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Nachlass – zahlt der Auftraggeber selbst. Wir nennen Ihnen den Preis vorher transparent, damit es keine Überraschungen gibt.

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Ob Beratung, Schadensbewertung oder kurzfristiges Gutachten – wir sind für Sie da.

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