Wer bezahlt für ein KFZ-Gutachten?
In den meisten Fällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Doch es gibt Ausnahmen. Hier erfahren Sie, wann wer für die Kosten aufkommt.

Unverschuldeter Unfall
Waren Sie nicht schuld, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten – ebenso wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine Kosten.
Selbst verschuldet oder Teilschuld
Bei eigener Schuld übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Schadenregulierung, beauftragt jedoch meist selbst einen Gutachter. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Wert- und Privatgutachten
Gutachten ohne Unfallbezug – etwa Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Nachlass – zahlt der Auftraggeber selbst. Wir nennen Ihnen den Preis vorher transparent, damit es keine Überraschungen gibt.



